Neuigkeiten

Der Entlastungsbeitrag nach § 45 b SGB XI in Höhe von 125 Euro aus den Jahren 2019 und 2020 kann bis zum 31.12.2020 noch in Anpruch genommen werden ( soweit noch nicht ausgeschöpft)

Gerne beraten wir Sie telefonisch oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns!

Tag der offenen Tür am 01.04.2020

Liebe Leserin und lieber Leser,

wir glauben es kaum!! Der Weddinger Pflegedienst feiert am 01.04.2020 seinen ersten Geburtstag!! Es war ein turbulentes Jahr mit vielen Höhen und Tiefen. Wir haben unsere erste „MDK“ Prüfung hinter uns gelassen und haben diese mit Erfolg abgeschlossen. Jedoch ohne unser engagiertes Pflegeteam und unsere stellvertretende Pflegedienstleitung Frau Hübner, wären wir nicht da, wo wir jetzt sind.

Deshalb an dieser Stelle an unsere Mitarbeiterinnen:

Tausend Dank für Euer Engagement und die sehr gute pflegerische Versorgung von unsereren Kunden.

Unser Dank geht natürlich, auch an unsere Kunden für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen !

Um unseren Dank mit „Speis und Trank“ zum Ausdruck zu bringen, findet am 01.04.2020 ein Tag der offenen Tür statt. An diesem Tag können Sie sich über unsere Angebote und Leistungen informieren. Wir beraten Sie völlig unverbindlich und kostenlos. Sie können unser Team kennenlernen und einige unserer Kunden und Angehörige und ins Gespräch kommen.

Da wir weiterhin Pflegehelfer/innen / Hauswirtschaftskräfte suchen, die unser Team bereichern wollen, kommen Sie am 01.04.2020 vorbei und lernen Sie uns kennen.

Hier noch einmal eine Information zu den Entlastungsleistungen:

Ab dem 01.01.2017 können alle Pflegegeldbezieher gemäß § 45b Absatz 1 Sozialgesetzbuch den sogenannten “ Entlastungsbetrag“ in Anspruch nehmen. Darunter fallen alle Leistungen, die der sozialen Betreuung der pflegebedürftigen Menschen dienen bzw. deren Angehörigen entlasten.

Dazu gehören auch Leistungen zur Unterstützung im Haushalt.Wenn Sie einen Pflegegrad I haben, kann dieser Betrag auch für körperbezogene Maßnahmen genutzt werden.

Bei Inanspruchnahme dieser Leistung , verringert sich das Pflegegeld nicht.  Der Entlastungsbeitrag kann zusätzlich zum Pflegegeld beansprucht

Jährlich (ab dem Bewilligungsbescheid der Pflegekasse) stehen Ihnen bis zu 1500 Euro zur Verfügung. Dieses Budget verfällt immer im Folgejahr. Budget 2019 verfällt zum 30.06.2020 .

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Birgit und Sabine Gramsch und unser Weddinger Pflegeteam freuen uns Sie begrüßen zu können



Logo Pflegedienst Wedding

Entlastungsleistungen

Heute möchte ich Ihnen Ihren Anspruch auf monatliche Leistungen in Höhe von 125 Euro erklären.

Ab dem 01.01.2017 können alle Pflegegeldbezieher gemäß § 45b Absatz 1 Sozialgesetzbuch den sogenannten “ Entlastungsbetrag“ in Anspruch nehmen.

Darunter fallen alle Leistungen, die der sozialen Betreuung der pflegebedürftigen Menschen dienen bzw. deren Angehörigen entlasten.

Dazu gehören auch Leistungen zur Unterstützung im Haushalt.

Wenn Sie einen Pflegegrad I haben, kann dieser Betrag auch für körperbezogene Maßnahmen genutzt werden.

Bei Inanspruchnahme dieser Leistung , verringert sich das Pflegegeld nicht.  Der Entlastungsbeitrag kann zusätzlich zum Pflegegeld beansprucht

 werden.

Jährlich (ab dem Bewilligungsbescheid der Pflegekasse) stehen Ihnen bis zu 1500 Euro zur Verfügung. Dieses Budget verfällt immer im Folgejahr zum 30.06.2019 , wenn es nicht in Anspruch genommen wird.

Wichtig:

Restansprüche von 2018 verfallen zum 30.06.2019!

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!!

Ihre Sabine Gramsch